"; $b2 = ""; $b3 = ""; $b4 = ""; $b5 = ""; $b6 = ""; $b7 = ""; echo ($b1); echo ($b2); echo ($b3); echo ($b4); echo ($b5); echo ($b6); echo ($b7); } ?>

iv-F4020H Survey




FRAGEBOGEN ZUR BEWERTUNG DER EINHALTUNG DER EUROPÄISCHEN MENSCHENRECHTSKONVENTION DURCH DIE DEUTSCHE JUSTIZ



DIE UNTENSTEHENDEN SIND FREIWILLIGE ANGABEN.

* ERFORDERLICHE ANGABEN.

Vorname

* eMail Adresse

Titel

* Nochmals eMail Ad.

Nachname

* Gericht

Strasse

* Prozess-Aktenzeichen

PLZ / Ort

* Datum der Verhandlung

* Prozess-Typ



Art. 6 Recht auf ein faires Verfahren

(1) Jede Person hat ein Recht darauf, dass über Streitigkeiten in Bezug auf ihre zivilrechtlichen Ansprüche und Verpflichtungen oder über eine gegen sie erhobene strafrechtliche Anklage von einem unabhängigen und unparteiischen, auf Gesetz beruhenden Gericht in einem fairen Verfahren, öffentlich und innerhalb angemessener Frist verhandelt wird. Das Urteil muss öffentlich verkündet werden; Presse und Öffentlichkeit können jedoch während des ganzen oder eines Teiles des Verfahrens ausgeschlossen werden, wenn dies im Interesse der Moral, der öffentlichen Ordnung oder der nationalen Sicherheit in einer demokratischen Gesellschaft liegt, wenn die Interessen von Jugendlichen oder der Schutz des Privatlebens der Prozessparteien es verlangen oder - soweit das Gericht es für unbedingt erforderlich hält - wenn unter besonderen Umständen eine öffentliche Verhandlung die Interessen der Rechtspflege beeinträchtigen würde.

Fragen zu Art. 6-1

Fand die Verhandlung innerhalb angemessener Zeit statt ?

>

>

>

War das Verfahren mit angemessener Frist ausgeschrieben ?

>

>

>

Wurde das Verfahren öffentlich durchgeführt ?

>

>

>

Wurde eine einstweilige Verfügung missbraucht, um die Öffentlichkeit zu umgehen ?

>

>

>

Wurden Sie zivilrechtlich mit einer Einschränkung der Meinungsfreiheit bestraft ?

>

>

>

Wurden Urteile oder sonstige Gerichtsurkunden ohne richterliche Unterschrift verteilt ?

>

>

>

Wurde Ihrer Prozess aufgeteilt, um Ihnen gerichtliches Gehör zu verweigern ?

>

>

>

Wurden ansonsten Teile des Art. 6-1 nicht erfüllt ?.

>

>

>


Die nachfolgenden Abschnitte betreffen Strafprozesse, d.h. diejenige Prozesse, wo eine Sanktion oder Maßregel von der Gegenseite gegen Ihre Person beantragt wird. Dies kann ein zur Bestrafung missbrauchter Zivilprozess sein. Ein klassischer Fall ist der sog Unterlassungsverfahren.


(2) Jede Person, die einer Straftat angeklagt ist, gilt bis zum gesetzlichen Beweis ihrer Schuld als unschuldig.

Fragen zu Art. 6-2

Wurden Sie gleich am Anfang der Verhandlung nach Ihren Sozialdaten ausgefragt ?

>

>

>

Wurden Sie mit Zeugenausagen konfrontiert, ehe solche Zeugen gehört wurden ?

>

>

>

Wurden Sie wegen Beleidigungsdelikte gegen eine Person des öffentlichen Lebens angeklagt ?

>

>

>

Wurde § 187a(veraltet) oder § 188 des Strafgesetzbuchs gegen Sie angewendet ?

>

>

>

Bekamen Sie einen Strafbefehl ?

>

>

>

Wurde der Strafbefehl wegen "Versäumnisses" rechtskräftig ?

>

>

>

Wurde ggf. Ihre Vorstrafen vor Ende der Beweisaufnahme vorgelesen ?

>

>

>


(3) Jede angeklagte Person hat mindestens folgende Rechte:


a) innerhalb möglichst kurzer Frist in einer ihr verständlichen Sprache in allen Einzelheiten über Art und Grund der gegen sie erhobenen Beschuldigung unterrichtet zu werden;

Fragen zu Art. 6-3-a

Wurden Sie "innerhalb möglichst kurzer Frist" so informiert ?

>

>

>

Wurde Ihnen Beweismaterial vorenthalten ?

>

>

>

Hat die Art und Grund der gegen Sie erhobenen Anschuldigungen plötzlich geändert, ohne dass Sie sofort voll informiert wurden ?

>

>

>


b) ausreichende Zeit und Gelegenheit zur Vorbereitung ihrer Verteidigung zu haben;

Fragen zu Art. 6-3-b

Hatten Sie gar keine Gelegenheit zur Vorbereitung Ihrer Verteidigung ?

>

>

>

Wurde Ihre Zeit durch vermeidbare "Schikanen" gekürzt ?

>

>

>

Wurde Ihnen die Akteneinsicht verweigert ?

>

>

>


c) sich selbst zu verteidigen, sich durch einen Verteidiger ihrer Wahl verteidigen zu lassen oder, falls ihr die Mittel zur Bezahlung fehlen, unentgeltlich den Beistand eines Verteidigers zu erhalten, wenn dies im Interesse der Rechtspflege erforderlich ist;

Fragen zu Art. 6-3-c

Wurde Ihnen das Recht verweigert, sich selbst zu verteidigen ?

>

>

>

Wurde ein Verteidiger Ihrer Wahl zugelassen ?

>

>

>

Hatten Sie Mittel zur Bezahlung eines Verteidigers ?

>

>

>

Falls nein aber erforderlich, wurde Ihnen einen unentgeltlichen Beistand verweigert ?

>

>

>


d) Fragen an Belastungszeugen zu stellen oder stellen zu lassen und die Ladung und Vernehmung von Entlastungszeugen unter denselben Bedingungen zu erwirken, wie sie für Belastungszeugen gelten;


Ein symmetrisches Verfahren ist nur dadurch zu erreichen, indem alle Zeugen vom Gericht geladen und gleich behandelt werden.

Fragen zu Art. 6-3-d

Wurden Ihre Zeugen durch das Gericht geladen ?

>

>

>

Entschieden Sie die Reihenfolge der Zeugenvernehmungen mit ?

>

>

>

Haben die Richter die Befragung von Zeugen durch die Verteidigung abgewürgt ?

>

>

>

Haben Sie Beschwerde gegen ein Asymmetrisches Verfahren eingelegt ?

>

>

>


e) unentgeltliche Unterstützung durch einen Dolmetscher zu erhalten, wenn sie die Verhandlungssprache des Gerichts nicht versteht oder spricht.

Fragen zu Art. 6-3-e

Haben Sie einen Dolmetscher sowohl für die Verhandlung als auch die Ermittlungen bekommen ?

>

>

>


Art. 13 Recht auf wirksame Beschwerde


Jede Person, die in ihren in dieser Konvention anerkannten Rechten oder Freiheiten verletzt worden ist, hat das Recht, bei einer innerstaatlichen Instanz eine wirksame Beschwerde zu erheben, auch wenn die Verletzung von Personen begangen worden ist, die in amtlicher Eigenschaft gehandelt haben.

Fragen zu Art. 13

Haben Sie Beschwerde unter Art. 13 erstellt ?

>

>

>



Entscheidungsträger

Richter(in) 1

Richter(in) 2

Richter(in) 3

Schöff(in)(e) 1

Schöff(in)(e) 2

Leitende(r) Oberstaatsanwalt(in)

Staatsanwalt(in)



Das Europäische Gericht für Menschenrechte

Haben Sie Ihre Sache vor dem Europäischen Gericht für Menschenrechte gebracht ? Falls ja, bitte die Antragsnummer eintragen.

Ist der Fall beschlossen ?

>

>

>

Falls ja, Datum der Anhörung

Heutiges Datum


Copyright 2005 "institut voigt". Dieses Formular ist an einer Datenbank gebunden. Bitte keine Format-Änderungen ohne Abstimmung einbringen.


Email Bestätigung