Falscher Begriff

Dr.Brosa aus Amöneburg, Hessen schrieb:

Ihr Artikel ist sehr gut. Nur gefällt mir nicht, dass Sie Ellinger als Querulanten bezeichnen. Für mich ist "Querulant" ein Ehrentitel. Wenn Sie den Text unten lesen, werden Sie verstehen, warum. Ich habe ja auch vor, den "Nestbeschmutzer-Award" zu stiften.

Der Begriff „Querulant“ stammt aus dem römischen Recht und „bezeichnet seit dem Mittelalter den nörgelnden und quengelnden Petenten, der grundlos Gerichte und Ämter belästigt“ (Zier, in: Dinger/Koch, „Querulanz“, München 1991, Seite 21).

Im Dritten Reich wurden „Personen mit querulatorischen Neigungen“ durch „Das Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses“ vom 1.1.1934 erfaßt (Lechler 1940, S. 295) und konnten nach „Dem Gesetz über die Behandlung Gemeinschaftsfremder“ vom 1.1.1944 als Personen, die „aus Unverträglichkeit oder Streitlust den Frieden der Allgemeinheit hartnäckig stören („Störenfried“) polizeilich überwacht, in Anstalten untergebracht und sogar mit Todestrafe bestraft oder unfruchtbar gemacht wurden.

Im gegenwärtig geltenden deutschen Recht existieren zwar keine speziellen Querulanten-Paragraphen, trotzdem sind auch heute noch die juristischen Reaktionsweisen gegenüber Querulanten in den verschiedenen Rechtsbereichen durch Abwehrhaltung geprägt. (Zier, wie vor).

Antwort:

Danke, das leuchtet ein. Wir müssen offensichtlich für solche Erscheinungen andere Begriffe suchen.

Für eine Behandlung würden wir eine Definition mit eindeutigem Namen brauchen. Im Moment fällt mir nichts ein, aber ich werde mich weiter erkundigen.

Die Verfolgung des Bürgerrechtlers Dr. Seuffer mit dem "Frankenstein"-Paragraphen 353d ( siehe Artikel ) bei gleichzeitiger Unterlassung der Verfolgung eines Mittäters erfordert ein nahezu übermenschliches Maß an Böswilligkeit, was im übrigen nicht nur boshafter Verfolgung bedeutet: Im Hintergrund zu diesem Skandal stehen auch Vorwürfe der Strafvereitelung gegen einen Mitarbeiter von Ellinger. Die Frage, ob Ellinger in der Stafvereitelung selber eine direkte Rolle spielte oder nicht, bleibt offen. Der Mitarbeiter hat sich aber längst aus dem Staub gemacht, Ellinger geht nunmehr in die vorgezogene Pensionsierung und sein Stellvertreter verschwindet zur Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart.

Das nenne ich 'Pumuckl'-Verfahren. Man lässt eine Tasse fallen und macht sich sofort unsichtbar.


Besten Dank für den Kommentar.


Viele schöne Grüße


peter briody