Pariah-Staat Deutschland missachtet

internationale Rechtsnormen

Einführung

Zunehmendes Unbehagen im Ausland

Abb. 1 Treffen des UN-Sicherheitsrates.

Deutschland bekommt keinen permanenten Sitz im Rat



Abb. 2 NATO-Karte nach der Expansion in Europa bis 1999. Bis auf das Territorium des ehem. Jugoslawiens eine lückenlose Zwangsjacke um Deutschland.

Offensichtlich sind die "Germany Watchers" im Ausland immer nocht schwer auf Draht. Was in diplomatischen Kreisen nie klar ausgesprochen wird, merkt man doch an der realen Welt: Zum Beispiel:


1. Deutschland bekommt keinen permanenten Sitz im UN-Sicherheitsrat


2. Die geostrategische Zwangsjacke, die Deutschland während des kalten Krieges einkesselte, hat die NATO seit 1990 durch ihre Expansion so gut wie lückenlos ersetzt. Hat denn niemand gemerkt, wie schnell die erste Phase der Expansion in Gang gesetzt wurde ? Von Boris Jelzin kamen damals nicht gerade viele Einwände.


3. Deutsche Staatsbürger können nunmehr mit Aussicht auf Erfolg politisches Asyl in den USA beantragen. ( siehe unten )



Auszug aus dem UNITED STATES COURT OF APPEALS FOR THE NINTH CIRCUIT Berufung No. 02-71841:


“because of persecution or a well-founded fear of persecution on account of race, religion, nationality, membership in a particular social group, or political opinion.” 8 U.S.C. § 1101(a) (42)(A) (1996). Zakia may meet her burden with evidence of (1) a past incident, or incidents, that rose to the level of persecution;
(2) that was on account of one of the statutorilyprotected grounds; and (3) that was committed by the government or forces the government was either unable or unwilling to control. Navas v. INS, 217 F.3d 646, 655-56 (9th Cir. 2000). Proof of past persecution gives rise to a presumption of a well-founded fear of future persecution and shifts the evidentiary burden to the government to rebut that presumption. Popova v. INS, 273 F.3d 1251, 1259 (9th Cir. 2001). 13794 MASHIRI v. ASHCROFT


Das amerikanische Gericht befand, dass Frau Mashkiri entweder durch die (deutsche) Regierung oder durch Kräfte, die die Regierung entweder nicht kontrollieren konnte oder wollte, verfolgt wurde.


Die zunehmende Missachtung von Menschenrechten sowie internationaler Rechtsnormen in Deutschland stößt ebenfalls auf starke Befremdung in der internationalen Gemeinschsfaft. In diesem Bericht werden insbesondere die folgenden Mißstände behandelt:


1. Die Pflege von Strafgesetzten gegen 'Beleidigung' trotz Abmahnung des KSZE (Kommittee für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa


2. Die BVerG Entscheidung vom 14.10.2004, die Entscheidungen des Europäischen Geriichtshofs für Menschenrechte nicht zu befolgen


Folgende Links sollen mit der Suche helfen:


Deutschlands Missachtung Internationaler Rechtsnormen


BVerG-Entscheidung Teil 1 in der Praxis


BVerG-Entscheidung Teil 2 in der Praxis


Deutschlands infantile Strafgesetze gegen 'Beleidigung'


Die BVerG Entscheidung vom 14.10.2004 zwischen den Zeilen


Schlussbemerkungen



Deutschlands Missachtung Internationaler Rechtsnormen

Die BVerG Entscheidung vom 14.10.2004

2. Senat Bundesverfassungsgericht

Mit großem Bahnhof verkündete 14.10.2004 das Bundesverfassungsgericht 2.er Senat, hinsichtlich der Beachtung von Menschenrechten in Deutschland eine de facto unveränderte Situation - in etwa:


Teil 1. Die Entscheidungen des EGMR ( Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte) sind für deutsche Gerichte nicht bindend.


Teil 2. Der Bürger darf die Missachtung bzw. Verletzung der Konvention in Gerichtsverfahren rügen.




Die obigen zwei Punkte bilden eine Kurzfassung der Entscheidung vom 14.10.2004. Die offiziell Version ist selbstverständlich viel länger:


http://www.bverfg.de/entscheidungen/rs20041014_2bvr148104.html

Die Normen des KSZE

Die Stellungnahme des KSZE ( Kommittee für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa ) zu den Strafgesetzen einiger Staaten gegen 'Beleidigung' von 24. Mai 2002 lautete:

The memorandum of the Commission on Security and Cooperation in Europe volume 35 No 12 of May 24, 2002 contains the following statement


Criminal defamation and "insult" laws are often defended as necessary to prevent alleged abuses of freedom of expression. They are not, however, consistent with OSCE norms and their use constitutes an infringement on the fundamental right to free speech.

Die Mitteilung des KSZE vom 24. Mai 2002 in Deutsch:


Strafgesetze gegen Beleidigung und Diffamerung werden häufig als nötige Abwehr gegen angeblichen Missbrauch der Meinungsfreiheit gerechtfertigt. Sie sind aber mit OSCE Normen nicht konform und deren Anwendung bildet einen Verstoß gegen das Recht auf freie Meinungsäusserung.

Deutschland gehört zu den zurückgebliebeben Staaten, die umfangreiche Paragraphen in ihren jeweiligen Strafgesetzbüchern gegen 'Beleidigung' pflegen und verwenden..



BVerG-Entscheidung Teil 1 in der Praxis

Eine alte Tradition: Missachtung des EGMR zugunsten Amtsträger und Politiker

Wie gewissenhaft die deutsche Justiz die Entscheidungen des EGMR in der Vergangenheit beachtete, merkt man z.B. an der Existenz des §187 des Strafgesetzbuchs, der für die Verleumdung von Politikern weitergehende Strafmaße vorschreibt. ( Ein Vergleich mit den genauso infantilen wie infamen arischen Paragrafen der Nazi-Zeit hinkt hier in manchen wichtigen Hinsichten durchaus nicht) Dieser neu geschriebene Paragraph erschien nach der Entscheidung des EGMR vom Juli 1986 12/1984/84/131 ( Lingens v. Republic of Austria ), wo die Richter feststellten, dass ein Politiker erheblich mehr Kritik akzeptieren muss als eine Privatperson.

Am laufenden Band verweigern deutsche Gerichte Angeklagten das Recht, sich selber zu verteidigen ( formal bei Land-Gerichten - aber nicht nur ) oder verweigern Privatpersonen die Einsicht in die Verfahrensakten. Die grobe Missachtung der EMRK durch asymmetrische Informationsstände ( Anklage / Angeklagte ) hat bislang niemanden in der deutschen Justiz gestört - der Instinkt fehlt einfach.

Bürgerrechtler Helmut Palmer

Die Missachtung des EMRK ( Europäische Menschenrechtskonvention ) und die Entscheidungen des EGMR brachte den streitbaren Bürgerrechtler Helmut Palmer 26 Verurteilungen wegen "Beleidigung" einschließlich einer unter dem §187-Vorgänger-Paragraphen §185a. Diese skandalöse Geschichte kann man zum Teil mit dem LLAMS-Modell ( unten ) erklären.





Das LLAMS-Modell: Ein Missachtungspaket

Die Missachtungen von Menschenrechten in den Nachkriegsjahren in Westdeutschland sind den damaligen Besatzern meistens entgangen. Man hat nämlich gelernt, diese gut zu tarnen: Das Geheimnis lautet LLAMS ( das Low Level Abuse Model ). Missbrauch des Rechtes ist einer der drei Hauptkomponenten des LLAMS. Es ist wegen der Einfachheit nahezu genial: Für den rechtlichen Teil begeht man die Verstöße auf den untersten Ebenen. Alles bleibt dann meistens unbemerkt: Die Alliierten haben schließlich die Amts- und Landgerichte kaum beachtet. Das LLAMS kann mit Deutschlands beliebtesten Justiz-Pfuschwerkzeug, dem sog. Strafbefehl anfangen. Diese gem. EMRK illegale summarische Strafe ist ein gerichtliches Urteil. Es kann ausreichende Strafen beinhalten, um zur Kategorisierung "Vorbestraft" mit entsprechendem Eintrag in dem BZR führen zu können. Die Tatsache ,dassdas Justizopfer Einspruch erheben kann, reduziert die Illegalität des Verfahrens keineswegs, weil die Öffentlichkeit und daher die Prüfbarkeit des Verfahrens durch das Publikum nicht gegeben ist. In den meisten Fällen werden die Strafbefehle durch naive Angeklagte akzeptiert. Falls das Opfer Einspruch erhebt, dann präsidiert meistens der gleiche Richter, der den Strafbefehl erlassen hat, die aufgrund des Einspruchs vorgeschriebene öffentliche Verhandlung - Gröbere Missbräuche gibt es nicht. Die erstinstanzliche öffentliche Verhandlung läuft mit guten Chancen, nicht aufzufallen. Richter und Staatsanwälte haben dann Gelegenheit, das Recht wie ein linker Stiefel auf dem rechten Fuß an deren Vorstellungen hinzubiegen. Falls das Opfer sich an höhere Instanzen wendet, dann hat man doch nichts verloren: Rechtsbeugung ist in Deutschland das perfekte Verbrechen - der Versuch sowieso.

Das Modell "Alice in Heidelberg"

Das Modell "Alice in Heidelberg" basiert auf einen echten Fall (11 Cs 12 Js 22734/ 02-AK 677/03 ) besonders krasser Missbräuche durch die Heidelberger Justizbehörden. Dies wurde durch den Leitenden Oberstaatsanwalt Peter Wechsung, Amtsrichter Achim Olbrich sowie Vorsitzender Richter am Landgericht Heidelberg Mühlhoff begangen. Wie bei "Alice im Wunderland", heißt die Parole auch beim Amtsgericht Heidelberg, "Erst Urteil, danach Prozess"

Wie Mühlhoff zum Europarecht steht, kann man aus seinem Telefonat mit dem Autor am 04.08.2004 erkennen:

Das "Alice"-Modell sieht wie folgt aus:

Modell als 'pdf-Datei' herunterladen

Die Dokumentation des Heidelberger Missbrauchsmodells wird bei der Internationalisierung der Missachtung des Europarechtes helfen. Dadurch wird man im Ausland merken können, dass in dem Modell nichts überzogen wird - Ganz im Gegenteil. Die Geschichte war wie üblich eine kindische Beleidigungsgeschichte - in etwa das "Admiral von Schneider"- Syndrom wieder. Rechtsanwalt Dr. Peter Hausen aus der obskuren Provinz-Ortschaft Eberbach erhielt eine Volksauszeichnung "Contra Legem" von der Justizopfer-Initiative in Koblenz. Worin die Beleidigung liegen soll ist recht schleierhaft. Dazu kam der Vorwurf, Hausen hätte in einem familiären Rechtsstreit einen Auftrag von allen beiden Seiten gehabt - darin sieht Hausen sehr wohl die Beleidigung. Hausen lief dann schniefend zum Leitenden Oberstaatsanwalt Peter Wechsung, der sofort eine Ermittlung gegen die mutmaßliche Täterin, Annerose Egbers ("Alice" ) einleitete. Wechsung hielt die Angelegenheit für ausreichend wichtig dafür, eine Wohnungsdurchsuchung bei "Alice" zu beantragen, was auch tatsächlich durchgeführt wurde. Was man gesucht hat, bleibt das Geheimnis von Wechsung. Womöglich suchte der furchtlose Ermittler nach Holzlöffeln, hart gekochten Eiern oder rohen Kartoffeln, um zu verhindern, dass er selber eine Auszeichnung bekommen würde. Zu dem Vorwurf der doppelten Beauftragung äußerte sich Hausenin seiner Strafanzeige vom 12.11.2002 nicht, was erheblichen Zweifel an Wechsungs Seriosität als ermittelnder Staatsanwalt aufkommen lässt. Er hätte fragen müssen, "Haben Sie Herr Dr. Hausen alle beide Parteien im Rechtsstreit (... ) vertreten oder nicht ?" Nichts hätte für Wechsung einfacher sein können. Offensichtlich reichte letztendlich für Amtsrichter Olbrich die Empörung vom armen Rechtsanwalt Dr. Hausen als alleiniger Beweis für die Schuld von "Alice". Das sind allerdings sehr primitive Grundlagen. Olbrich erließ dann den Strafbefehl, wie im Modell. Dies war für Olbrich aber nicht genug: Über Richterin Richterin Biedert im gleichen Amtsgericht beauftragte er den Professor Dr. Stefan Biedert mit einem psychiatrischen Gutachten von "Alice". Die Psychiatrisierung von unbeliebten Kritikern ist in Deutschland ansonsten nicht gerade unbekannt. Hochinteressant ist die Gutachter-Beschaffungsagentur am Amtsgericht, die Richterin Biedert für ihren Mann treibt. Wie gut die lukrativen Psychiatrisierungs-Aufträge am Amtsgericht ausgeschrieben werden, braucht man nicht nachzufragen.

Die Entscheidungen des EGMR waren in Deutschland nie bindend

Die Entscheidungen des EGMR waren, wie man aus den obigen Beispielen entnehmen kann, für die deutschen Gerichte nie bindend - innerhalb von Deutschland jedenfalls. Jetzt hat man es endlich offiziell zugegeben, was bei der Internationalisierung von Fällen viel Arbeit spart: Man muss nicht mehr mit Beispielen nachweisen ,dassdie EMRK in Deutschland missachtet wird, das BVerG hat es jetzt selber gesagt.

Entscheidung Teil 2 in der Praxis

Der Fall Unternehmer 'B' und die Zeugenvernehmungen

So, der Bürger darf die Missachtung bzw. Verletzung der Konvention in Gerichtsverfahren rügen. Einige haben sich aber in den letzten Jahren angemaßt, gerade dies ohne die Genehmigung des BVerG zu tun. In dem Fall Unternehmer 'B', der von servilen Staatsanwälten in Ravensburg wegen der Erstattung einer Anzeige wegen Korruption angeklagt wurde, kam es zu einen Debakel für die 6 Erstatter des Strafantrags als er mit Hinweis auf die EMRK auf der Vernehmung aller Zeugen einschließlich der "Beleidigten" bestand. Nun war plötzlich klar, dass der Fall sehr wohl in Straßburg landen könnte. Innerhalb von zehn Tagen wurden sämtliche Strafanträge zurückgenommen.

Der Fall Seuffer gegen Sozialministerin Stamm und zwei ihrer Spitzenbeamten

Das Bayerische Sozialministerium versuchte einen Kritiker zum schweigen zu bringen. Doch der Versuch ging gründlich daneben. Das ausgesuchte Opfer kannte sich aber in Sachen EMRK sowie mit den Grundlagen korrekter Verwaltung aus.

Der streitbare Bürgerrechtler Dr. Rudolf Seuffer aus Reutlingen schrieb 07.04.2000 für die "Münchner ärztlichen Nachrichten" seine Meinung zur Schottdorf-Affäre ( was man dem Internet entnehmen kann ). Er prangerte weniger die Aktivitäten vom Schottdorf, sondern eher die Unfähigkeit des Sozialministeriums Bayern an, solche Affären zu verhindern. Insbesondere hob er das Tun des bemerkenswerten Herrn Ministerialdirigent Dr. Maximillian Gaßner ( Abt III ) für besondere Kritik hervor. Der Amtschef der Behörde, Alfred Müller ( damals Gaßners Personalvorgesetzter ), erstattete Strafantrag gegen den Reutlinger Arzt wegen Beleidigung. Müllers Brief ( buchstäblich Weinkrämpfe über vier A4 Seiten ) kann man hier herunterladen:

Muellers Strafantrag

Wenn man die pubertäre Qualität von Müllers "Schnief-Brief" ausser Acht lässt, muss man lange nach der beanstandeten Beleidigung in Müllers Schreiben suchen. Die Empörung als alleiniges Beweismittel hat für die Staatsanwaltschaft Landshut offensichtlich gereicht, gehorsamst ein Verfahren gegen Seuffer einzuleiten. Nun Rudolf Seuffer ließ sich durch diese Staatswillkür nicht beindrücken. Er stellte dem Amtschef die Frage, ob er über die Vorwürfe gegen seinen Untergebeben Gaßner ein klärendes Personalgespräche geführt habe oder nicht und ob er überhaupt irgendetwas an den Aktivitäten seines Untergebeben geprüft habe. Es kam keine Antwort.

Seuffer teilte der Staatsanwaltschaft Landshut ferner mit, dass die Sache mit einem Stafbefehl nicht erledigt werden könne, da er, Seuffer, einen solchen nicht akzeptieren werde. Ferner werde er eine Einstellung des Verfahrens nicht zustimmen. Sämtliche Möglichkeiten Unrecht unbemerkt "durchzuwursteln" waren somit blockiert - man hat schlichtweg das falsche Opfer ausgesucht. Ferner teilte Seuffer der StA Landshut mit, er verlange gemäß EMRK die Vernehmung vom Ministerin Barbara Stamm, Alfred Müller sowie Dr. Maximillian Gaßner unter Eid in einem öffentlichen Verfahren. Der letze Brief von Dr. Seuffer kann man hier herunterladen. Die Alptraum-Szenarien der Internationalisierung der Missbräuche sowie der Vernehmung der Sozialministerin vor Gericht reichte aus. Das Verfahren stellte der arme Oberstaatsanwalt Schladt am 11.12.2000 ein. ( Tscha, war nichts - und Schladt dachte seine Stunde wäre gekommen.) Dies zeigt in beeindruckernder Weise, wie Amtsträger mit allen Mitteln Geschützt werden, deren Anspruch auf Würde in keinem Verhältnis zu deren Leistungen steht.

Wie zwei Fernsehrichter die deutsche Justiz gründlich blamieren

Richterin Salesch

Richter Hold

Verfahrenspfusch am laufenden Band. Eine öffentliche Ausstellung am Fernsehen, wie das EMRK vor deutschen Gerichten systematisch missachtet wird.

Wer die Gerichtsprogramme "Barbara Salesch" oder "Alexander Hold" am Fernsehen ( SAT. 1 ) anschaut und etwas vom Thema versteht, wird die Formfehler und Missachtungen der EMRK nicht so schnell aufzählen können, wie sie begangen werden. Es fängt vor der Beweisaufnahme gleich an: Die empfindlichen schutzwürdigen Daten des Angeklagten, insbes. wieviel er verdient werden für das gesammelte Publikum instinktlos offengelegt. Genau wann und warum man im Rahmen eines Strafverfahrens solche Sozialdaten erfragen sollte, scheinen alle beide Fernsehrichter nicht zu verstehen.

Zeugen werden regelmäßig im "Jerusalem-Spiel"-Verfahren zwischen Publikumsreihen und Zeugenstand so rasch hintereinander ausgetauscht, dass man nur schwindlig werden kann. Beweismaterial taucht regelmäßig auf, ohne dass die Herkunft geklärt wird und ohne korrekte Bescheinigung der Absicherungsmaßnahmen. Verteidigung und Anklage aus dem Hinterhalt sind häufig gesehene Praktiken. Die Liste ist ansonsten nahezu unendlich.

Die Gerichtssaal-Disziplin in den Veranstaltungen hat nur die Qualität der Stadion-Terrasse. Wer am lautesten schreit, kann sich durchsetzen, wie es scheint. Dies kann man auch in Prozessen überall in der Bundesrepublik merken. Mangelnde Disziplin bildet eine zusätzlich Verletzung des rechtlichen Gehörs, wie im Art 6 EMRK vorgeschrieben.

Das was ausgestrahlt wird, spiegelt in beinah allen Hinsichten, wie die EMRK in deutschen Gerichten grundsätzlich missachtet wird. Nach Überzeugung des Autors werden diese zwei Leute todsicher alles besser wissen und für das Fernseh-Publikum weiterpfuschen. Es läuft auch so in den echten Gerichten in Deutschland, weshalb für Sat1 große Anerkennung fällig ist.


Die falschen Behauptungen zum EMRK-Inhalt der deutschen Verfassung

Obwohl die bundesdeutsche Justiz stets behauptet, die Artikel der EMRK in die Bundesdeutsche Verfassung implementiert zu haben, ist dies unwahr. Allein die chronologische Reihenfolge der Enstehung der Deutsche Verfassung und erst danach der EMRK musste einen stützig machen. Wer einen Vergleich zwischen EMRK und dem Grundgesetz macht, wird schnell merken, was fehlt. Wo bleibt in der Verfassung denn z.B. das Recht in einem Prozess, sich selber zu verteidigen, wie im Artikel 6-3-d vorgeschrieben ist ? ( Sich selber zu verteidigen ist im übrigen meistens unvernünftig, falls man ansonsten einen vertrauenswürdigen Rechtsanwalt beauftragen kann. Recht ist aber für diejenige doch Recht, die dies anders sehen.)

Die strengen Normen für die Anhörung von Zeugen, die in Art 6-3 vorgeschrieben sind, erscheinen als der hineingemörkste Art 103 im GG, das den vagen Begriff "Rechtliches Gehör" verwendet. Der Artikel 103 steht daher innerstaatlich für jede verlogene Interpretation zur Verfügung , falls jemand das will.

Die offizielle deutsche Übersetzung der EMRK ist seit Unterschrift der Konvention mindestens einmal im Wortlaut manipuliert worden, weshalb man im Fall des Falles immer den französischen Text zur Verfügung haben sollte.

Hilfe für Nazis: Das Willkür-Modell Kirchhain

Das Haus in Kirchhain mit den Nazi-Zeichen - unweit Laudis Arbeitsplatzes

Im Rahmen der "Wolfsangel-Affäre"http://www.beschwerdzentrum.de wurde Dr. Ulrich Brosa aus Amöneburg, Hessen wegen falscher Verdächtigung angeklagt, weil er eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die Ermittler erstattete. In einem Rundschreiben des beschwerdezentrums vom 10.11.2004 hieß es:


"Das 'Recht auf Beschwerde' gehört in Deutschland zu den grundgesetzlich garantierten Rechten. In Artikel 17 heißt es lapidar: 'Jedermann hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden.' Welchen Stellenwert Amstrichter Laudi und der Marburger Oberstaatsanwalt Jörg diesem Grundrecht zubilligen, wurde in einer Verhandlung gegen den Physiker Dr. Ulrich Brosa vom 4. November 2004 vor dem Amtsgericht in Kirchhain deutlich. Dr. Brosa wurde zu 75 Tagessätzen verurteilt, weil er es gewagt hatte, den zuständigen Ermittlungsbehörden (insbesondere der Staatsanwaltschaft Marburg) bei ihren Ermittlungen gegen Verursacher von Nazi-Schmierereien Untätigkeit vorzuwerfen und sich in seinem Ärger darüber an den zuständigen hessischen Innenminister Volker Bouffier zu wenden."

Art 6-3-d EMRK schreibt folgende Rechte des Angeklagten vor:


Fragen an die Belastungszeugen zu stellen oder stellen zu lassen und die Ladung und Vernehmung der Entlastungszeugen unter den selben Bedingungen wie die der Belastungszeugen zu erwirken.



Doch die Ladung der von Dr Brosa benannten Zeugen unterließ Laudi. Bedenklich ist ferner, dass es sich hier ursprünglich um einen Nazi-Delikt handelte, wobei der Anzeigeerstatter dem äusserst primitiven Verfahren Laudis ausgesetzt wurde. Hier sieht man die gleiche Situation, die das USA-Gericht im Asyl-Verfahren bezüglich Frau Frau Mashkiri anerkannte, nämlich dass ( Dr. Brosa ) entweder durch die (deutsche) Regierung oder durch Kräfte, die die Regierung entweder nicht kontrollieren konnte oder wollte, verfolgt wurde.

Deutschlands infantile Strafgesetze gegen 'Beleidigung'

Beleidigungsgesetze: Die Stellungnahme des KSZE

Was die internationalen Partner offiziell zu Deutschlands Beleidigungs-Gesetzen meinen, entnehme man der in dem Einführungs-Abschnitt aufgeführten Verlautbarung des KSZE ( Kommittee für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa ) deutlich klar gemacht:

Criminal defamation and "insult" laws are often defended as necessary to prevent alleged abuses of freedom of expression. They are not, however, consistent with OSCE norms and their use constitutes an infringement on the fundamental right to free speech.

Die Verachtung der internationalen Partner für diejenigen zurückgebliebenen Staaten, die wie Deutschland solche Strafgesetze weiterpflegen, kommt in der vornehmen Formulierung der obigen Aussage unmissverständlich zum Ausdruck. Die verlogenen Vorwände der deutschen Justiz für die Aufrechterhaltung der 'Beleidigungs'-Paragraphen werden im ersten Satz der Verlautbarung unmissverständlich angeprangert. Länder wie Rumänien, die eher mit der politischen und wirtschaftlichen Anpassung seit dem Zusammbruch von Kommunismus voll beschäftigt sind, sind hier weniger gemeint.



Das tragikomische Glauben an eine 'Herrenrasse'

Gemäß einer Umfage, die in Deutschland unmittelbar nach den zweiten Weltkrieg durchgeführt wurde, glaubten etwa 10% der Bevölkerung noch an den Nationalsozialismus. Auf dieser Basis erscheint es plausibel, dass etwa dieser Proporz für die Aufrechterhaltung einer Diktatur ausreichen würde.

Blutfahnen-Zeremonie in Nürnberg 1936. Die 'Herrenrasse' bekommt Nachwuchs

Das Glauben von etwa 10% der Deutschen an einer durchaus unintelligenten und simplistischen Ideologie war eine Sache: Dazu packte man aber Scharen von eher mittelmäßigen Hintern in braune Reithosen und überzeugte die Eigentümer der jeweils so eingewickelten unteren Antatomie, sie wären doch die 'Herrenrasse'. Nun das Konzept 'Herrenrasse' der Nazis überlebte unerklärlicherweise sämtliche Meilesteine des 1000-jährigen Reiches einschliesslich des sockenlosen Fußmarsches nach Stalingrad bis hin zum glorreichen Untergang des beliebten "Führers" in seinem Bunker und floriert noch heute in der deutschen Verwaltung und Justiz. Das illegale Gestezt gegen Verleumdung von Politikern §187 des StGB ist eindeutig eine 'Herrenrasse'-Erscheinung, Teil einer wahrhaftigen Bedrohung gegen die zivilisierte Welt.

Das Konzept 'Herrenrasse' hatte nachweislich nie etwas mit den erbrachten Leistungen zu tun, sonst wäre es schnell verschwunden: Es hatte, wie die Geschichte immer wieder belegt, aus nichts ausser Anspruch und blindem Glauben bestanden. Als Hermann Göring kurz nach seiner Verhaftung im Mai 1945 ein Presseinterview gab, war er fest davon überzeugt, dass er zum ersten Regierungschef des Nachkriegsdeutschlands werden würde. Falls die Alliierten dies nicht verhindert hätten, wäre dies mit Sicherheit auch geschehen. Weder seine miserablen Leistungen als Chef der Lufwaffe ( "Herr Maier" ) noch seine Verbrechen gegen die Menschheit hätten im Nachkriegsdeutschland gestört - Bundeskanzler Göring wäre auch der erste Bundesverdienstkreuz-Träger geworden.

Bis heute hat sich nichts geändert: Der Leiter der säumigen Staatsanwaltschaft in der "Flowtex"-Affäre nennt sich jetzt Generalstaatsanwalt Hertweck und verdingt sich in Karlsruhe; Die Leistungen des Generalstaatsanwalts Karge ( siehe unten ) waren so dermaßen schlecht, dass sogar die Berliner Justizbehörden es merkten und versuchten ihn zu feuern - vergeblich; Der dritte Generalstaatsanwalt im Beispiel-Bund, Dieter Anders in Hessen konnte die Leistungen in der "Wolfsangel"-Affäre für gut halten. ( Ein Gutachten zu diesem ausgesprochen 'genialen' Werk kann man hier herunterladen.) Am Debakel der LKW-Maut-Affäre ist selbstverständlich auch niemand schuld. Die Liste ist so lang, wie die neue 'Herrenrasse' aufgeblasen ist.

Selbstverständlich muss solcher Diletantismus bzw. solche Amtsträger-Delikte vor Kritik geschützt werden, ansonsten würde der Steuerzahler die Entlassung / und oder die Inhaftierung der Urheber fordern. Hierfür gibt es eine reiche Auswahl von Paragraphen gegen 'Beleidigung' im Strafgesetzbuch, die man gegen berechtigte Kritik anwenden kann. Ausreichende willfährige Staatsjuristen gibt es auch, die bereit sind, das Recht gehorsamst zu beugen.

Es lebe der Bühnendeutsche

Gerd Fröbe als Oberst Manfred von Holstein

Wenn Amtsträger in Deutschland so wenig erwachsen sind, dass sie Kritik nicht ertragen können, darf es einen nicht wundern, wenn ausländische Kinos und Theater solche Figuren wie "Admiral von Schneider" in "Dinner for One" als typisch deutscher Würdenträger immer wieder hervorrufen. Ausgerechnet aus dem Land von Graf Zeppelin und Elli Beinhorn wo, ungeachtet ein paar spitzfindige Definitionen, das erste Flugzeug der Welt abhob, musste für den Kult-Film "Die Tollkühnen Männer" ausgerechnet der Trottel mit Pickelhaube, Monokel und Benutzerhandbuch seine Landsleute vertreten. Wer wissen will, an wen er seinen Spott und seine Verachtung für das schlechte Image der Deutschen im Ausland richten sollte, ist sicherlich nicht ganz daneben, wenn er mit der Suche in den Kreisen der deutschen Justiz beginnt.

Die Eskapaden des Leitenden Oberstaatsanwaltes Peter Wechsung in Heidelberg mit seiner "Zwiebel-Suche" in der Wohnung von Frau Egbers und der strafrechtlichen Verfolgung der Dame wegen einer 'Beleidigung', die es nicht gab, erinnern stark an den hysterischen und tolpatschigen Oberst Manfred von Holstein. Wechsungs lächerliches Schauspiel ergänzte er mit seiner unübertroffen diletantischen Ermittlung.

Hansjürgen Karge, der Berliner Generalstaatsanwalt, wurde in einem Fernseh-Talk-Show vom Herausgeber der "Zeit" Michael Naumann als "durchgeknallter" ( engl. "barmey", am. "screwball" ) Staatsanwalt bezeichnet. Nun Karge ist seit langem als vorlauter Schein-Draufgänger bekannt, der die versprochenen Leistungen nicht erbringt. Wenig überraschend war es also als er weinend zum Beleidigungsgericht in Berlin lief. In etwa "Mami, Mami, der böse Mann da sagt ich bin durchgeknallt ( schnief )". Was so ein Spektakel für zusätzliches Aufsehen bringen kann, muss auch jeder Jura-Student wissen, geschweige denn ein angeblich fachmännischer Generalstaatsanwalt. Nicht Naumann sondern Karge selber mit seiner infantilen Klage hat sich in der Öffentlichkeit lächerlich gemacht. Aber .... "German judiciaries to the Front ! Einer unserer Amtsträger ist beleidigt worden." Statt den sogar im deutschen Recht vorgesehenen "Peanuts"-Zustand anzuerkennen, brachte die linientreue Richterin Karin Miller in Berlin die Sache mit einer hysterischen 9.000 Euros Geldstrafe zu einer Verurteilung. Mann kann nur hoffen, dass Naumann nun die deutsche Justiz in Straßburg gründlich vorführen wird - dann kann der Bühnendeutsche sich einem neuen Aufschwung erfreuen. Das Monokel kann bei jeder kleinen Frechheit in die Suppe fallen - sehr unterhaltsam.

Die BVerG Entscheidung vom 14.10.2004 zwischen den Zeilen

In der Presseerklärung des BVerG Nr. 92/2004 vom 19. Oktober 2004 hieß es:

Die Europäische Konvention zum Schutze der Menschenrechte (EMRK) und ihre Zusatzprotokolle sind völkerrechtliche Verträge, die der Bundesgesetzgeber jeweils mit förmlichem Gesetz (Art. 59 Abs. 2 GG) in die deutsche Rechtsordnung überführt hat. Damit haben die EMRK und ihre zusatzprotokolle den Rang eines Bundesgesetzes.

Deutschland hat sich in einem internationalen Vertrag dazu verpflichtet, die EMRK zu implementieren. Das was als Implementierungs-Mittel angewandt wurde, nämlich das nationale Recht kann daher nicht gleichrangig sein mit dem was zu implementieren ist. Nationales Recht kann von Deutschland geändert werden, nicht aber die EMRK. Um sicher zu gehen, dass die EMRK implementiert und eingehalten wird, gibt es einen Europäischen Gerichtshof (EGMR). Die Entscheidungen des EGMR können daher nicht als unverbindlich erklärt werden. Deutschland kann eventuell aus der Vertragsgemeinschaft austreten, müsste aber sehr wohl deswegen mit Sanktionen, z.B. mit reduzierten Mitgliedsrechten in der EU, Ausschluss aus dem Europarat usw. rechnen. In dem Fall wird Deutschland zu einem Pariah-Staat in Europa.

Am 29 April 1945 gab es noch ein Volk, ein Reich und einen "Führer". Am 30 April 1945 gab sich der "Führer" samt Socken, Armenbinde und Schnurrbart zum Sondermüll ab. Nach dem 8. Mai 1945 gab es ein Volk, kein Reich und keinen "Führer". Nahezu sechzig Jahre später redet man - überwiegend in der Justiz - immer noch von einem "Volk".

Die Aufrechterhaltung des Nazi-Verständnisses eines "Volkes", in dessen Namen man Urteile aussprechen kann, passt genau zum Justizkonzept der 30er Jahre, nämlich "Urteile nach dem gesunden Volksempfinden." Wie auch immer verkündete das Bundesverfassungsgericht 14.10.2004 seine Entscheidung "im Namen des Volkes".

Anhand der vor dem 14.10.2004 gemachten Erfahrungen, wird die deutsche Justiz jetzt Menschenrechte in noch weitergehendem Maße missachten. Man kann davon ausgehen, dass die Entscheidung des BVerG de facto wie folgt ausgelegt wird:

Im Namen des Volkes ergehen folgende zwei Binsenwahrheiten:


1. Die Entscheidungen des EGMR sind weiterhin für deutsche Gerichte unverbindlich. Wir wissen ohnehin alles besser. Für Menschenrechte hatten wir ohnehin nie etwas übrig, außer für die unserer beliebten Amtsträger und Funktionäre.


2. Der Bürger kann unsere Missachtungen der EMRK so viel rügen, wie er will, wir haben auf dem Rechtsweg die besseren Karten. Wir werden die Rügen mit allen verfügbaren Mitteln, seien diese nun legal oder illegal, ins Leere laufen lassen. Falls der Bürger den langen Fußmarsch nach Straßburg antreten will, dann soll er: Die Entscheidungen des EGMR werden wir eh nicht beachten.


Schlussbemerkungen

Die Verbindlichkeit der Entscheidungen des EGMR


Art 46-1 der Straßburger Konvention zur Verbindlichkeit der Entscheidungen des EGMR lautet:

Sitzung des EGMR Straßburg

Art 46-1 Französisch

Les Hautes Parties contractantes s'engagent à se conformer aux arrêts définitifs de la Cour dans les litiges auxquels elles sont parties.


Art 46-1 Deutsch


Die Hohen Vertragsparteien verpflichten sich, in allen Rechtssachen, in denen sie Partei sind, das endgültige Urteil des Gerichtshofs zu befolgen.
















Die Festlegungen der Konvention können nicht falsch verstanden werden: Deutschland ist daher mit der BVerG-Entscheidung besonders grob vertragsbrüchig. Jeder Staat kann den Vetrag gemäß Artikel 58 kündigen, was zum Ausschluss aus dem Europarat führt. Ein Ausstieg ohne Kündigung sollte daher die gleiche Wirkung haben, wehalb der Ausschluss nunmehr sehr wahrscheinlich erscheint.

Offensichtlich hat man im Ausland solche Trends bereits erkannt: Der Pariah-Status Deutschlands in den internationalen Völkergemeinschaften zeichnet sich jetzt schon ab. Folgende Zustände wurde bereits in der Einführung behandelt:

1. Deutschland bekommt keinen permanenten Sitz im UN-Sicherheitsrat


2. Die geostrategische Zwangsjacke, die Deutschland während des kalten Krieges einkesselte, hat die NATO seit 1990 durch ihre Expansion lückenlos ersetzt. Hat denn niemand gemerkt, wie schnell die erste Phase der Expansion in Gang gesetzt wurde ? Von Boris Jelzin kamen nicht gerade viele Einwände.


3. Deutsche Staatsbürger können nunmehr mit Aussicht auf Erfolg politisches Asyl in den USA beantragen.


In ein Deutschland, wo Demokratie herrscht und Menschenrechte respektiert werden, wurden zwischen 1933 -1945 sechzig Millionen Menschenleben und 2.000 Milliarden Dollar ( Preisstand 1990 ) investiert. Wo die Aufsicht in der Nachkriegszeit nicht das war, was sie hätte sein sollen, entstand wieder eine verbrecherische Diktatur ( die DDR), die sich erst 1979 in die Säure der eigenen Verlogenheit auflöste. Manche deutsche Staatsbürger meinen, daß die Bundesrepublik Deutschland ( alt ) in der Nachkriegszeit bestenfalls eine besser getarnte Version der DDR war. Hierfür findet man in der Geschichte der skandalosen jahrelangen Verfolgung vom Helmut Palmer mindestens eine Bestätigung.

Unübersehbar ensteht jetzt ein neues Deutschland, das meint, alte Willkür-Traditionen einführen und Schindluder mit internationalen Verträgen treiben zu können. Es ist nur eine Frage der Zeit bis die ohnehin misstrausische internationale Gemeinschaft entsprechend mit Sanktionen reagiert.





01.11.2004
Peter Briody

"institut voigt"